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Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum, Bergwerksrechten sowie anderen Rechten jeder Art und wirtschaftliche Erschließung und Verwertung der gemachten Erwerbungen. Gegründet am 6.4.1900. Durch Bundesratsbeschluß vom 14.2.1901 als Kolonialgesellschaft bestätigt. Bald nach der Errichtung des deutschen Schutzgebietes in Südwest-Afrika wurde bekannt, daß sich im Nordosten dieses Gebietes in der Nähe von Otavi ein bedeutendes Kupfervorkommen befinde. Dieses Kupfervorkommen auszubeuten, war einer der Zwecke der 1892 von deutschen und englischen Kapitalisten in London errichteten South West Africa Company. Dieser Gesellschaft wurden von der deutschen Regierung durch Konzession vom 12.9.1892 umfassende Land- und Minenrechte im Nordosten des Schutzgebietes verliehen. Die Abbauwürdigkeit des Kupfervorkommens wurde durch eine von der Gesellschaft 1892 entsandte Minenexpedition festgestellt; durch andere Expeditionen wurde die Linie der von Swakopmund nach dem Minengebiete zu errichtenden Eisenbahn erforscht. Das günstige Ergebnis dieser Unternehmungen ließ es wünschenswert erscheinen, die Ausbeutung des Kupfererzvorkommens im Otavigebiete sowie die Erbauung der zur Verbindung der Minen und der Küsten erforderlichen Bahn in die Wege zu leiten. Zu diesem Zwecke wurde auf Grund des zwischen der Disconto-Gesellschaft in Berlin, der South West Africa Co. Ltd. und der Exploration Co. Ltd. in London geschlossenen Vertrages vom 29.9.1899 die Gesellschaft gegründet. Wenn auch der Ausgang des Krieges 1914/18 den Verlust des deutschen Kolonialbesitzes besiegelte, so gingen damit doch nicht die Rechte der Gesellschaft verloren. Das Protectorate of South West Africa beschränkte sie freilich und knüpfte ihre Erhaltung an gewisse in der Proklamation vom 17.11.1920 enthaltene Bedingungen, welche indes ohne allzu große Opfer erfüllt werden konnten. Die wesentlichsten Bedingungen bestanden in Satzungsänderungen, durch welche die Aufsichtsrechte der Kolonialbehörden und die Sonderstellung deutscher Staatsangehöriger beseitigt wurden. Nachdem die ao. Hauptversammlung vom 12.3.1921 den Vorschriften nachgekommen war, erhielt die Gesellschaft durch Eintragung in die Register des Südwestafrikanischen Protektorats als "Foreign Company" auch die Rechtsgrundlage für ihren Fortbestand in Südwest. Der Gesellschaft sind hiernach folgende Rechte verblieben: 1. das Eigentum an allen ihren in Betrieb befindlichen Minen; 2. ihre Landrechte in dem 1.000 englische Quadratmeilengebiet sowie in einer Zone von je 10 km Breite zu beiden Seiten der Eisenbahn in dem Gebiete der South West Africa Co.; 3. das alleinige Recht zu Schürfungen in dem vorgenannten 1.000 englische Quadratmeilengebiet auf die Dauer von 3 Jahren (inzwischen verlängert). Land- und Minenrechte (1943): Der gesamte Landbesitz der Gesellschaft in Südwestafrika umfaßte ca 230.000 ha und die gesamten Minenrechte (Erzlagerstätte Tsumeb) in einem Gebiet von 1.000 englischen Quadratmeilen. In Gemeinschaft mit der Vereinigten Aluminium-Werke AG hat die Gesellschaft in Lautawerk eine Fabrik errichtet, in der die Vanadiumerze der Otavi-Gesellschaft für die Stahlveredelung verarbeitet werden. Dies war um so mehr hervorzuheben, als man sich dadurch von ausländischen Erzeugnissen (z B. Wolfram) unabhängig machte. - Inwieweit diese Aussagen des Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften 1943 für den Berichtszeitraum noch zutrafen, sollte einer weiteren wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen werden. Firmenmantel: 1949 verlagert nach Frankfurt/Main, 1976 umfirmiert in Otavi Minen AG, 1987 verlagert nach Eschborn/Taunus, heute als Otavi Mineralien GmbH Teil der griechischen S & B Gruppe (Silver & Baryte Ores Mining) und in dieser für das Perlitgeschäft zuständig.
Quelle: Dr. Busso Peus Nachf.